Die Schlüsselnummern – hopp oder topp

Dürfen Sie mit Ihrem Kfz auch weiterhin fahren? Oder müssen Sie es stehen lassen? Diese Fragen beantwortet die Emissions-Schlüsselnummer in Ihrem Fahrzeug- oder Zulassungsdokument. Entscheidend sind die letzten zwei Ziffern der Schlüsselnummer. Diese finden Sie im Fahrzeugschein unter „zu 1“ – in der Zulassungsbescheinigung, Teil I, unter „14.1“.
Fahrzeuge mit Ottomotor sowie Dieselfahrzeuge mit und ohne Partikelfilter, deren Schlüsselnummern mit Endziffern von 00 bis 13 oder 15 und 17 enden, fallen unter das Fahrverbot. Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter fallen bei folgenden Endziffern unter das Fahrverbot: 14 bis 24 sowie 34.